6. CRM-Omnibus-Verordnung Kosmetik final in Kraft – Verordnung (EU) 2023/1490

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die 6. CRM-Omnibus-Verordnung für Kosmetika, offiziell die Verordnung (EU) 2023/1490, in Kraft. Diese Verordnung enthält Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) hinsichtlich krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Stoffe (CMR-Stoffe) in kosmetischen Produkten. Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz der Verbraucher zu verbessern und sicherzustellen, dass Kosmetikprodukte sicher und frei von gefährlichen Chemikalien sind.

Inhalt der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2023/1490 listet mehrere CMR-Stoffe, die ab dem Stichtag 1. Dezember 2023 nicht mehr in kosmetischen Produkten enthalten sein dürfen. Zu den betroffenen Stoffen zählen unter anderem:

  • Benzophenon
  • Cumol
  • Tellurdioxid

Diese Stoffe wurden aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften und potenziellen Gesundheitsrisiken für den Verbraucher aus der Verwendung in Kosmetika ausgeschlossen.

Auswirkungen auf die Kosmetikindustrie

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind kosmetische Produkte, die einen der genannten Stoffe enthalten, nicht mehr verkehrsfähig. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte frei von diesen gefährlichen Chemikalien sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies erfordert möglicherweise eine Überprüfung und Anpassung der Rezepturen sowie die Durchführung umfassender toxikologischer Risikobetrachtungen.

Unterstützung und Dienstleistungen

Wir bieten umfassende Dienstleistungen zur toxikologischen Risikobetrachtung an, um sicherzustellen, dass Ihre Kosmetikprodukte den neuen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Bewertung und Anpassung Ihrer Produkte zu unterstützen. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und den vollständigen Text der Verordnung (EU) 2023/1490 besuchen Sie bitte die offizielle Webseite:

Fazit

Die 6. CRM-Omnibus-Verordnung stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Chemikalien in Kosmetika dar. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen, um ihre Verkehrsfähigkeit zu gewährleisten und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Durch die Einhaltung dieser Verordnung und die Durchführung toxikologischer Risikobetrachtungen können Unternehmen die Sicherheit und Qualität ihrer Kosmetikprodukte sicherstellen.