Am 14. Dezember 2023 wurde eine neue (vorläufige) Opinion des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zur Verwendung von Aluminium in Kosmetika veröffentlicht. Diese Opinion, bekannt als Submission IV, ist bereits die vierte Stellungnahme des SCCS zu diesem Thema. Sie beschäftigt sich erneut mit der Frage der Sicherheit von Aluminiumverbindungen in kosmetischen Produkten.
Schlussfolgerungen des SCCS
Der SCCS kommt zu dem Schluss, dass Kosmetika mit Aluminium sicher sind, sofern bestimmte Höchstwerte für Aluminium eingehalten werden. Diese Höchstwerte variieren je nach Art des kosmetischen Produkts. Hier sind einige der wichtigsten Grenzwerte, wie sie in der Opinion aufgeführt sind:
- AfterShave: 2,15%
- DeoRollOn – Gel: 6,18%
- DeoSpray – Anti-Perspirant: 3,24%
- Eau de Parfum, Eau de Toilette: 0,05%
- Shampoo: 7,14%
- Zahnpasta: 3,18%
Zusätzlich gilt für sprühbare Produkte, dass der Anteil an Partikeln mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm maximal 20% aller Partikel betragen darf.
Bedeutung der neuen Grenzwerte
Die neuen Grenzwerte zielen darauf ab, die Sicherheit von Kosmetika, die Aluminiumverbindungen enthalten, zu gewährleisten. Diese Grenzwerte sind das Ergebnis umfassender wissenschaftlicher Untersuchungen und Risikobewertungen. Aluminium wird nicht als CRM-Stoff (Carcinogenic, Mutagenic, or Reproductive Toxicant) der Kategorie 1A oder 1B betrachtet, was bedeutet, dass es keine Hinweise auf krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften in diesen Kategorien gibt.
Weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen und die vollständige Opinion des SCCS besuchen Sie bitte den folgenden Link:
Was bedeutet das?
Nach der neuen Stellungnahme des SCCS sind aluminiumhaltige Kosmetika sicher, solange die festgelegten Höchstwerte eingehalten werden. Ob sich an der Bewertung künftig noch etwas ändert, hängt von weiteren Studien ab.
