Monatsberichte zu Lebensmittelbetrug können Hinweise für die eigene Schwachstellenanalyse liefern. Dabei sind Quellenart, betroffene Ware und Aussagekraft sauber zu unterscheiden. Eine Meldung ist noch kein Beleg für die eigene Lieferkette.
JRC und behördliches Netzwerk unterscheiden
Die JRC-Berichte beruhen auf einer Auswahl von Medienberichten. Die monatlichen Berichte des EU Agri-Food Fraud Network behandeln grenzüberschreitende Verdachtsfälle aus dem behördlichen Informationsaustausch. Verdachtsmeldungen sind keine vollständige Statistik nachgewiesener Betrugsfälle.
Aus einem Signal eine prüfbare Frage machen
Für Einkauf und Qualitätsmanagement sind insbesondere Erzeugnis, behauptete Täuschung, Herkunft und Lieferkettenbezug relevant. Anschließend wird geprüft, ob bestehende Lieferanteninformationen und Authentizitätskontrollen den eigenen Risikobereich abdecken.
Bewertung und Maßnahmen dokumentieren
Eine Meldung kann Anlass sein, Lieferantenunterlagen zu ergänzen oder eine Untersuchung gezielt zu planen. Der Bezug zum eigenen Sortiment wird ausdrücklich festgehalten. Im Beitrag werden keine einzelnen Unternehmen ohne gesonderte Belegprüfung beschuldigt.

