Die Regulierung von Inhaltsstoffen in kosmetischen Produkten unterliegt strengen Vorschriften, die hauptsächlich über Änderungsverordnungen der EU-Kosmetik-Verordnung (VO (EG) 1223/2009) verabschiedet werden. Zusätzlich können bestimmte Substanzen und Substanzklassen auch über das Chemikalienrecht reguliert oder verboten werden. Dies betrifft nicht nur Kosmetika, sondern auch andere Verbraucherprodukte.
Änderungsverordnungen der EU-Kosmetik-Verordnung
Die EU-Kosmetik-Verordnung regelt die Sicherheit und Kennzeichnung von kosmetischen Produkten innerhalb der EU. Neue Regulierungen und Änderungen der zulässigen Inhaltsstoffe werden regelmäßig über Änderungsverordnungen bekanntgegeben. Diese Verordnungen beinhalten oft spezifische Sicherheitsbewertungen und wissenschaftliche Gutachten zu den jeweiligen Inhaltsstoffen.
Chemikalienrecht und REACH-Verordnung
Neben der Kosmetik-Verordnung können Inhaltsstoffe auch durch das Chemikalienrecht reguliert werden, insbesondere durch die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Für die Umsetzung dieser Verordnung ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zuständig. Eine Restriktion kann durch jedes EU-Land oder die Europäische Kommission initiiert werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Beschränkung von Octocrylene durch Frankreich.
Ein Verbot über das Chemikalienrecht greift unmittelbar und ohne Übergangsfristen für alle betroffenen Produkte. Dies stellt sicher, dass gefährliche Substanzen schnell vom Markt genommen werden können, um die Verbraucher zu schützen.
CRM-Stoffe und Omnibus-Verordnungen
Besonders gefährliche Stoffe, die als krebserregend (cancerogen), reproduktionstoxisch (reproduktionstoxisch) oder erbgutverändernd (mutagen) eingestuft werden (sogenannte CRM-Stoffe), unterliegen strengen Beschränkungen. Diese Stoffe werden regelmäßig durch sogenannte Omnibus-Verordnungen eingeschränkt oder verboten. Diese Verordnungen aktualisieren die Liste der verbotenen oder eingeschränkten Stoffe basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Quellen und weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen in der Regulierung von kosmetischen Inhaltsstoffen und chemischen Substanzen können folgende Quellen konsultiert werden:
- European Chemicals Agency (ECHA): www.echa.europa.eu
- EUR-Lex – Zugang zum EU-Recht: www.eur-lex.europa.eu
Fazit
Die Sicherheit von kosmetischen Produkten in der EU wird durch strenge Regulierungen gewährleistet, die sowohl durch die EU-Kosmetik-Verordnung als auch durch das Chemikalienrecht geregelt werden. Die kontinuierliche Überwachung und Anpassung dieser Vorschriften stellt sicher, dass gefährliche Substanzen schnell und effektiv vom Markt entfernt werden, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.