Am 27. September 2023 wurde der aktuelle Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aktualisiert. Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission berichtet regelmäßig über Fortschritte und Änderungen, die in den Sitzungen diskutiert und beschlossen werden. Die neueste Fassung des Sachstandsberichts ist hier abrufbar.
Bisherige Änderungen und Streichungen
Der Fachausschuss hat verschiedene Änderungen und Streichungen aufgrund von Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren befürwortet. Dazu gehören:
- Streichung von Produkten mit geringer Marktbedeutung: Beispiele wie „Dragonerspieße“ und „Jägerspieße“ sowie veraltete Produktbeispiele wie das „Rip-Steak“ wurden entfernt.
- Ergänzungen zu Fleischspießen: Aufgrund der großen Marktbedeutung von marinierten und gewürzten Fleischspießen, einschließlich Hähnchen- und Putenfleisch, wurden die Regelungen in Leitsatznummer 2.1.4.1 ergänzt. Eine Definition für Grillfackeln wurde ebenfalls aufgenommen.
Änderungen zur Abbildung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen
Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen und kommenden Sitzungen liegt auf der Überarbeitung der Leitsätze zur besseren Abbildung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen. Diskutiert wurden unter anderem:
- Ergänzung der Definition für Bindegewebe (LS-Nr. 1.1.1.3) um „Geflügelhaut“.
- Aufnahme von Geflügelzuschnitten in LS-Nr. 2.1.1.1 (Filet).
- Ergänzung zu Braten aus Geflügelfleisch in den LS-Nr. 2.1.2.1 (Braten allgemein) und 2.1.2.2 (Rollbraten).
- Beschreibung von Geflügelsteaks und Puten-Holzfällersteaks in LS-Nr. 2.1.3.2.
- Ergänzung der Leitsatznummer 2.1.3.4 (Schnitzel) durch die Verkehrsauffassungen zu „Hähnchenschnitzel“ und „Cordon Bleu“ von Huhn und Pute.
- Erweiterung der Leitsatznummer 2.1.3.5 (Medaillon) um Geflügelmedaillons.
- Erweiterung der Produkte aus gestückeltem Fleisch (LS-Nr. 2.1.4) um Geflügelfleischprodukte in den LS-Nr. 2.1.4.3 (Geschnetzeltes), 2.1.4.4 (Gulasch) und 2.1.4.5 (Ragout).
Anpassungen für Produkte aus gewolftem oder zerkleinertem Fleisch
Der Abschnitt zu Produkten aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch (LS-Nr. 2.1.5) wird überarbeitet, um Geflügelhackfleisch besser zu berücksichtigen. Diskutiert wurden dabei:
- Verkehrsauffassungen für Geflügelfrikadellen und Geflügelburger: Es wurde überlegt, ob die allgemeinere Bezeichnung „Burger“ anstelle von „Hamburger“ verwendet werden sollte und ob Ergänzungen zu möglichen Zutaten und Analysewerten erforderlich sind.
Neue Abschnitt zu mundgerecht portionierten Erzeugnissen
Ein neuer Abschnitt (LS-Nr. 2.1.6) über „mundgerecht portionierte Erzeugnisse – paniert oder im Backteig“ wird aufgenommen. Unter diese Kategorie fallen unter anderem Geflügelnuggets (LS-Nr. 2.1.6.1).
Weitere Schritte
Da der Fachausschuss 1 die umfassenden Themen in der letzten Sitzung noch nicht vollständig abschließen konnte, werden diese in der nächsten Sitzung weiter behandelt. Nach den weiteren Beratungen werden die Änderungsvorschläge in ein Anhörungsverfahren gegeben. Dies ermöglicht es den beteiligten Kreisen, Stellung zu nehmen. Im Anschluss werden finale Leitsatzempfehlungen erarbeitet und zur Abstimmung im Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) vorgelegt.