Bei Lebensmittelkontaktmaterialien reicht die Betrachtung der absichtlich eingesetzten Stoffe nicht aus. Auch nicht absichtlich zugesetzte Stoffe – NIAS – können für die Sicherheitsbewertung relevant sein. Dazu gehören beispielsweise Verunreinigungen sowie Reaktions- oder Abbauprodukte.
Informationen für den nachgelagerten Anwender
Die Verordnung (EU) 2025/351 ergänzt Anforderungen an Informationen in der Kunststoff-Lieferkette. Informationen über NIAS sind relevant, wenn deren Vorkommen zur Nichtkonformität des fertigen Materials führen könnte. Daraus folgt keine pauschale Grenzwertregel für alle unbekannten Substanzen.
Verpackung und Lebensmittel gemeinsam prüfen
Materialaufbau, Lebensmittelart, Kontaktdauer und Temperatur müssen zu den vorliegenden Nachweisen passen. Eine allgemeine Erklärung ohne nachvollziehbare Einsatzbedingungen hilft dem Anwender bei einer konkreten Freigabe nur begrenzt.
Änderungen nachvollziehbar bewerten
Bei einem Material- oder Lieferantenwechsel empfiehlt sich ein dokumentierter Abgleich der Konformitätsunterlagen und der Risikobewertung. Zusätzliche Analytik sollte eine konkrete Fragestellung beantworten. Der vollständige Rechts- und Materialabgleich bleibt produktbezogen erforderlich.

