Am 17. Januar 2024 wurde bekannt gegeben, dass der Ständige Ausschuss das langanhaltende Vorhaben zur Revision der Höchstgehalte für Deoxynivalenol (DON) in Getreide und Getreideprodukten angenommen hat. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Höchstgehalte für DON zu senken und spezifische Höchstgehalte für bestimmte Produkte festzulegen.
Hintergrund und Verfahrensablauf
In einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben (L-594-2023 vom 21. September 2023) wurde über den Verordnungsentwurf informiert, der zur Sitzung am 22. September 2023 vorgelegt werden sollte. Obwohl der Entwurf kurz vor der Sitzung im Komitologie-Register eingetragen wurde, gab es keine vorherige offizielle Benachrichtigung seitens der Behörden auf nationaler oder europäischer Ebene.
Nach der Sitzung wurde der finale Verordnungsentwurf (Vorhaben PLAN/2017/1539 Rev. 1) im Komitologie-Register veröffentlicht. Es scheint, dass im Vergleich zum vorherigen Entwurf keine Änderungen bei den Höchstgehalten oder dem Gültigkeitszeitraum des Vorhabens vorgenommen wurden.
Ziel der Revision
Die Revision der Höchstgehalte für DON in Getreideprodukten hat mehrere Ziele:
- Senkung der Höchstgehalte: Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die zulässigen Höchstgehalte für DON in Getreide und Getreideprodukten zu senken, um die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen.
- Neue Höchstgehalte für spezifische Produkte: Es werden neue oder explizite Höchstgehalte für bestimmte Getreideprodukte festgelegt, um den Schutz der Verbraucher zu verbessern.
- Anpassung von Produktkategorien: Einige Produktkategorien wurden neu formuliert oder geändert, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Marktbedingungen Rechnung zu tragen.
Inkrafttreten der neuen Regelungen
Die neuen Höchstgehalte sollen ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten. Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Weitere Informationen und Unterstützung
Für eine detaillierte Auflistung der Änderungen verweisen wir auf das Rundschreiben L-594-2023 und den Verordnungsentwurf im Komitologie-Register. Wir werden Sie über die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung auf dem Laufenden halten.
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Quellen und weiterführende Links
- Komitologie-Register
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Lebensmittelverband Deutschland
Fazit
Die Annahme der Revision der Höchstgehalte für Deoxynivalenol durch den Ständigen Ausschuss stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit dar. Durch die Senkung der zulässigen Höchstgehalte und die Festlegung spezifischer Grenzwerte für verschiedene Getreideprodukte wird ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher erreicht. Hersteller und Händler müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen und sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen.