Aktualisierung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat umfassende Arbeiten an den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse fortgesetzt. Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ traf sich am 28. und 29. Juni 2023 zu seiner 71. Sitzung, um die bestehenden Leitsätze zu überarbeiten und neue Änderungsvorschläge zu formulieren.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse dienen als maßgeblicher Standard für Qualität und Kennzeichnung dieser Produkte in Deutschland. Der Fachausschuss 1 der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat die Aufgabe, diese Leitsätze kontinuierlich zu prüfen und anzupassen, um den aktuellen Marktgegebenheiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht zu werden.

Wichtige Änderungsvorschläge

  1. Streichung und Anpassung bestehender Produkte:

    • Produkte mit geringer Marktbedeutung wie „Dragonerspieße“ und „Jägerspieße“ sowie missverständliche Beispiele wie „Rib-Steak“ wurden gestrichen.
    • Für marinierte und gewürzte Fleischspieße, insbesondere aus Geflügelfleisch, sollen in der Leitsatznummer 2.1.4.1 Hinweise auf Würzungen und Marinaden sowie die Verwendung von Hähnchen- und Putenfleisch aufgenommen werden. Zusätzlich wird eine Definition für „Grillfackeln“ eingeführt.
  2. Integration von Geflügelprodukten:

    • Neue Definitionen und Beschreibungen für Geflügelhaut (Leitsatznummer 1.1.1.3), Geflügelfilet (Leitsatznummer 2.1.1.1) sowie Geflügelbraten (Leitsatznummer 2.1.2.1 und 2.1.2.2) werden ergänzt.
    • Die Leitsätze für Schnitzel, Medaillons und Steaks werden um Beschreibungen von Geflügelprodukten erweitert, einschließlich Hähnchenschnitzel, Cordon bleu von Huhn und Pute sowie Geflügelmedaillons (Leitsatznummer 2.1.3.4 und 2.1.3.5).
    • Neue Definitionen für Produkte aus gestückeltem Geflügelfleisch wie Geschnetzeltes, Gulasch und Ragout (Leitsatznummern 2.1.4.3, 2.1.4.4 und 2.1.4.5).
  3. Produkte aus Hackfleisch:

    • Überarbeitung der Struktur der Leitsatznummer 2.1.5, um Geflügelhackfleisch angemessen zu integrieren. Eine interne Arbeitsgruppe wird bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag erarbeiten.
    • Geflügelhackfleisch und Geflügelfrikadellen werden neu definiert (Leitsatznummer 2.1.5.8).
    • Prüfbedarf hinsichtlich der Zutaten und Bezeichnung von Geflügelburgern wurde erkannt.
  4. Geflügelnuggets:

    • Einführung eines neuen Abschnitts über mundgerecht portionierte, panierte oder im Backteig zubereitete Geflügelerzeugnisse, einschließlich Geflügelnuggets (Leitsatznummer 2.1.6.1).

Weitere Schritte

Die umfangreichen Änderungsvorschläge konnten in der 71. Sitzung nicht vollständig behandelt werden. Daher werden diese in der 72. Sitzung des Fachausschusses weiterdiskutiert und anschließend in ein erneutes Anhörungsverfahren gegeben. Die Rückmeldungen aus diesem Verfahren werden geprüft und gegebenenfalls in den Leitsatzentwurf eingearbeitet, bevor er dem Plenum der DLMBK zur finalen Abstimmung vorgelegt wird.

Nach einer positiven Abstimmung erfolgt die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Anschließend können die Leitsätze im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Quellen