Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ informiert regelmäßig über den Fortschritt bei der Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Am 27.09.2023 wurde der aktuelle Sachstandsbericht auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht. Die derzeit gültige Fassung des Sachstandsberichts kann hier abgerufen werden.
Überblick der Änderungen
Der Fachausschuss hat die Änderungsvorschläge aus der vorhergehenden Sitzung vorgestellt, die nach den eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren befürwortet wurden. Diese umfassen:
Streichung von Produkten mit geringer Marktbedeutung:
- „Dragonerspieße“ und „Jägerspieße“
- Verfehlte Produktbeispiele wie das „Rip-Steak“ als Beispiel für die Tierartenkennzeichnung.
Ergänzungen bei Fleischspießen:
- Anpassungen der Regelungen zu Fleischspießen in Leitsatznummer 2.1.4.1, um die Marktbedeutung von marinierten und gewürzten Fleischspießen zu berücksichtigen.
- Aufnahme einer Definition für Grillfackeln.
- Hinweis auf die Verwendung von Hähnchen- und Putenfleisch.
Schwerpunkt: Geflügelfleischerzeugnisse
Ein wesentlicher Punkt der Sitzung war der Änderungsantrag zur „Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse zur weiteren Abbildung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen“. Folgende Änderungen wurden diskutiert:
Bindegewebe:
- Ergänzung der Definition in LS-Nr. 1.1.1.3 um „Geflügelhaut“.
Geflügelzuschnitte:
- Aufnahme in LS-Nr. 2.1.1.1 (Filet).
Braten aus Geflügelfleisch:
- Ergänzungen in LS-Nr. 2.1.2.1 (Braten allgemein) und 2.1.2.2 (Rollbraten).
Geflügelsteaks:
- Beschreibung von Geflügelsteaks und Puten-Holzfällersteaks in LS-Nr. 2.1.3.2.
Schnitzel und Cordon Bleu:
- Ergänzungen in LS-Nr. 2.1.3.4 (Schnitzel) durch die Verkehrsauffassung zu „Hähnchenschnitzel“ und „Cordon Bleu“ von Huhn und Pute.
Geflügelmedaillons:
- Erweiterung der LS-Nr. 2.1.3.5 (Medaillon) um Geflügelmedaillons.
Produkte aus gestückeltem Fleisch:
- Aufnahme von Geflügelfleischprodukten in LS-Nr. 2.1.4.3 (Geschnetzeltes), 2.1.4.4 (Gulasch) und 2.1.4.5 (Ragout).
Gewolftes oder zerkleinertes Fleisch:
- Überarbeitung der LS-Nr. 2.1.5 zur Berücksichtigung von Geflügelhackfleisch. Diskutiert wurden auch mögliche Verkehrsauffassungen für Geflügelfrikadellen und Geflügelburger. Es wurde erörtert, ob die allgemeinere Bezeichnung „Burger“ verwendet werden sollte und welche Zutaten und Analysewerte zu ergänzen sind.
Mundgerecht portionierte Erzeugnisse:
- Einführung eines neuen Abschnitts in LS-Nr. 2.1.6 für „mundgerecht portionierte Erzeugnisse – paniert oder im Backteig“, einschließlich Geflügelnuggets (LS-Nr. 2.1.6.1).
Weitere Schritte
Da einige Themen noch nicht abschließend beraten wurden, wird der Fachausschuss diese in der nächsten Sitzung weiter diskutieren. Anschließend werden die entsprechenden Änderungsvorschläge in das Anhörungsverfahren gegeben, wodurch betroffenen Kreisen die Möglichkeit eröffnet wird, hierzu Stellung zu nehmen. Danach werden finale Leitsatzempfehlungen an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitet und zur Abstimmung im Plenum gestellt.
Empfehlungen für Unternehmen
Unternehmen, die von diesen Änderungen betroffen sind, sollten die aktuellen Entwicklungen sorgfältig verfolgen. Es ist ratsam, nach Veröffentlichung der Änderungsvorschläge ggf. eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren abzugeben, um die eigenen Interessen zu vertreten.
Weiterführende Informationen
Für weitere Details können Sie den aktuellen Sachstandsbericht auf der Homepage des BMEL abrufen hier.