Am 29.09.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2086 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, mit der gepufferter Essig als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird. Diese Verordnung tritt am 19.10.2023 in Kraft und ermöglicht die Nutzung von gepuffertem Essig in verschiedenen Lebensmittelkategorien.
Was ist gepufferter Essig?
Gepufferter Essig, der nun die E-Nummer „E 267“ trägt, ist ein speziell behandelter Essig, der seine Säurestärke kontrolliert und stabilisiert, um bestimmte Lebensmitteleigenschaften zu verbessern. Synonyme Bezeichnungen sind für diesen Lebensmittelzusatzstoff nicht vorgesehen, sodass er ausschließlich als „gepufferter Essig“ bekannt ist.
Zulassung und Anwendungsbereiche
Gepufferter Essig wird in Anhang II Teil C Gruppe I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen. Diese Gruppenzulassung ermöglicht die Verwendung des Zusatzstoffs in zahlreichen Lebensmittelkategorien in der Menge „quantum satis“, was bedeutet, dass er in der erforderlichen Menge verwendet werden darf, um die gewünschte technologische Wirkung zu erzielen, ohne eine spezifische Höchstmenge festzulegen.
Hier sind einige der Lebensmittelkategorien, in denen gepufferter Essig nun verwendet werden darf:
- Nicht wärmebehandelte sowie wärmebehandelte Fleischerzeugnisse
- Verarbeitete Fischereiprodukte
Zusätzlich gibt es Einzelzulassungen für bestimmte Lebensmittelkategorien, ebenfalls in der Menge „quantum satis“. Diese Kategorien umfassen:
- 01.7.1: Ungereifter Käse, ausgenommen Produkte der Kategorie 16 (ausschließlich für Mozzarella)
- 01.7.4: Molkenkäse
- 04.2.3: Obst- und Gemüsekonserven
- 06.4.1: Frische Teigwaren
- 06.4.3: Frische vorgekochte Teigwaren
- 06.4.4: Kartoffelgnocchi (ausschließlich frische gekühlte Kartoffelgnocchi)
- 07.1.1: Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt
- 07.1.2: Pain courant français; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerek
- 08.2: Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (ausschließlich abgepackte Zubereitungen aus frischem Hackfleisch sowie Fleischzubereitungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz zugegeben wurden)
Bedeutung und Nutzen von gepuffertem Essig
Die Zulassung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff bietet zahlreiche Vorteile für die Lebensmittelindustrie. Durch die Stabilisierung der Säurestärke kann gepufferter Essig dazu beitragen, die Haltbarkeit und Sicherheit von Lebensmitteln zu verbessern, ohne den Geschmack oder die Textur zu beeinträchtigen. Dies ist besonders wichtig in Kategorien wie Fleisch- und Fischereiprodukten, wo die Kontrolle der Säure entscheidend für die Verhinderung von mikrobieller Kontamination ist.
Einordnung
Mit der Verordnung (EU) 2023/2086 ist gepufferter Essig als E 267 zugelassen und kann in vielen Lebensmittelkategorien eingesetzt werden. Hersteller, die ihn bereits als Zutat verwenden, sollten prüfen, ob sich dadurch die Kennzeichnung ändert.
