Zulassung des ersten Insekts als neuartiges Lebensmittel in der EU

Zulassung des ersten Insekts als neuartiges Lebensmittel in der EU

Am 03.05.2021 informierte die EU-Kommission darüber, dass sich der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF), der sich aus Vertretern aller EU-Länder zusammensetzt, befürwortend zu dem Entwurf einer Durchführungsverordnung geäußert hat, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) als neuartiges Lebensmittel zugelassen werden soll.

Erläuterung

In ihren Erläuterungen führt die Kommission aus, dass das neuartige Lebensmittel aus Tenebrio molitor im Ergebnis als sicher einzustufen ist.

In der  Risikobewertung der EFSA wird darauf hingewiesen,  dass der Verzehr von Tenebrio molitor potenziell zu allergischen Reaktionen führen kann, insbesondere dann, wenn eine Allergie auf Krustentiere oder auf Staubmilben besteht. Darüber hinaus sei es ebenso denkbar, dass Allergene aus Futtermitteln, z. B. Gluten, an den Insekten haften können, die verschleppt werden können.

Aus diesem Grund weist die Kommission darauf hin, dass die kommende Zulassung des neuartigen Lebensmittels diesen Umstand adressieren und daher spezifische Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des allergenen Risikos umfassen wird. Darüber hinaus sind weitere Kennzeichnungsvorgaben in der Durchführungsverordnung vorgesehen.

Zulassungen

Zurzeit existieren elf weitere Anträge von verschiedenen Firmen, die die Zulassung von unterschiedlichen Insektenarten betreffen und derzeit Gegenstand einer Risikobewertung durch die EFSA sind.

Verordnung zur Zulassung der Insekten

Nach der nunmehr erfolgten Billigung durch die Mitgliedstaaten in der SCOPAFF-Sitzung vom 22.04.2021 wird die EU-Kommission in den nächsten Wochen eine Verordnung zur Zulassung der Insekten verabschieden und im Amtsblatt der EU bekannt machen.