Insekten zum menschlichen Verzehr
Erweiterung der Liste zugelassener Drittländer
Mitteilung:
Gem. Art. 20 der Verordnung (EU) 2019/626 dürfen Sendungen von Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, nur dann in die Union verbracht werden, wenn diese Lebensmittel ihren Ursprung in einem Drittland oder Drittlandsgebiet haben und aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet versandt werden, das in Anhang IIIa derselben Verordnung aufgeführt ist.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.02.2021 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2021/171 veröffentlicht. Mit dieser Durchführungsverordnung wird Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen Insekten für den menschlichen Verzehr in die EU eingeführt werden dürfen, erweitert.
Die Durchführungsverordnung wird in Anhang IIIa die Liste Vietnam ergänzt. Eine konsolidierte Version der Verordnung (EU) 2019/626 steht noch nicht zur Verfügung.
Nach derzeitigem Stand ist die Einfuhr von Insekten zum menschlichen Verzehr aus den folgenden Drittländern möglich:
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