Änderung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Allergenmanagement im Lebensmittelbereich, Umverteilung von Lebensmitteln und Lebensmittelsicherheitskultur

Am 04.03.2021 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2021/382 veröffentlicht, mit der wesentliche Änderungen der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 herbeigeführt werden.

Allergen-management

Durch diese Verordnung werden die Pflichten des Lebensmittelunternehmers im Bereich des Allergenmanagement erweitert.

Auf allen Stufen ist der Lebensmittelunternehmer verpflichtet , sicherzustellen, dass  Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container, die für die Ernte, Verarbeitung, Handhabung, Lagerung und Beförderung von Lebensmitteln verwendet werden, frei von Allergieauslösenden Stoffen gem. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) sind. Durch diese Ergänzungen sollen  Unverträglichkeitsreaktion noch stärker vermieden werden.  Etwas anderes gilt nur dann, wenn die entsprechenden Behältnisse zuvor gereinigt und zusätzlich per Sichtkontrolle überprüft wurden, dass keine Reste der allergenen Lebensmittel mehr vorhanden sind.

Umverteilung von Lebensmitteln (Lebensmittel-spenden)

In dem neuen Kapitel Va des Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 wird  die Umverteilung von Lebensmitteln in Form von Lebensmittelspenden regelt. Lebensmittelspenden sind danach unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Routinemäßige Überprüfung, ob das Lebensmittel noch sicher ist. Bei dieser Prüfung müssen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
    • ausreichende Resthaltbarkeit des Produktes,
      wobei gewährleistet sein muss, dass die verbleibende Haltbarkeitsdauer ausreicht, um eine sichere Umverteilung und Verwendung durch den Endverbraucher zu ermöglichen
    • gegebenenfalls die Unversehrtheit der Verpackung
    • die ordnungsgemäßen Lager- und Beförderungsbedingungen, einschließlich der geltenden Temperaturanforderungen
    • gegebenenfalls das Einfrierdatum
    • die organoleptischen Bedingungen, also die Sensorik des Produktes sowie
    • die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs
  • Weist das Lebensmittel ein Verbrauchsdatum auf,
    muss die Abgabe vor Ablauf des Datums erfolgen.

Weist das Lebensmittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf, ist die Abgabe auch bis zu und nach diesem Datum möglich.

Lebensmittel-sicherheits-kultur

In dem neuen Kapitel XIa wurde das neue Thema Lebensmittelsicherheitskultur in die Gesetzgebung aufgenommen. Dieses neue Thema verpflichtet den Lebensmittelunternehmer eine angemessene Lebensmittelsicherheitskultur einzuführen, aufrechtzuerhalten, nachzuweisen und weiterzuentwickeln. Hierdurch wird das bestehend Food Safety Management mit HACCP (Food safety), TACCP (Food defense) und VACCP (Food Fraud) noch stringenter und nachhaltiger im Unternehmen verankert. Hierdurch sollen die  Sensibilisierung und die Verbesserung des Verhaltens der Beschäftigten in Lebensmittelbetrieben erhöht werden.

Danach werden folgende Anforderungen an die Lebensmittelunternehmer gestellt:

  • Die Betriebsleitung sowie aller Beschäftigten ist verpflichtet die sichere Produktion und Verteilung von Lebensmitteln zu gewährleisten.
    Die Betriebsleitung muss sich in diesem Rahmen unter anderem zu Folgendem verpflichten:
    • Aufgaben und Zuständigkeiten müssen innerhalb jedes Tätigkeitsbereichs des Lebensmittelunternehmens klar festgelegt und kommuniziert werden.
    • Bei der Planung und Durchführung von Änderungen jeglicher Art muss die Integrität des Lebensmittelsicherheitssystems und der Lebensmittelhygiene gewährleistet sein.
    • Kontrollen müssen risikoorientiert, rechtzeitig und effizient durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
    • Das Personal muss im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit angemessen geschult und risikoorientiert beaufsichtigt werden.
    • Gewährleistung, dass die einschlägigen regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.
    • Kontinuierliche Förderung der Verbesserung des Managementsystems des Unternehmens für die Lebensmittelsicherheit, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und bewährte Verfahren
  • Führungsrolle bei der Produktion sicherer Lebensmittel und der Einbeziehung aller Beschäftigten in die Verfahren zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
  • Sensibilisierung aller Beschäftigten des Unternehmens für Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und für die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene
  • offene und klare Kommunikation zwischen allen Beschäftigten des Unternehmens, sowohl innerhalb eines Tätigkeitsbereiches als auch zwischen hintereinandergeschalteten Tätigkeitsbereichen, einschließlich der Mitteilung von Abweichungen und Erwartungen
  • Zur Verfügungstellung ausreichender Ressourcen zur Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln.