Pflanzenschutz: BVL verlängert Glyphosat-Zulassungen bis Dezember 2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, bis zum 15. Dezember 2024 verlängert. Diese Entscheidung folgt der kürzlichen Erneuerung der Genehmigung für Glyphosat gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660, die eine Verlängerung bis zum 15. Dezember 2033 vorsieht.

Bedeutung der Zulassungsverlängerung

Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln bedeutet, dass Betriebe, die derzeit diese Produkte verwenden, ihre Anwendung fortsetzen können. Um jedoch sicherzustellen, dass diese Mittel weiterhin auf dem Markt angeboten werden dürfen, müssen die Betriebe innerhalb von drei Monaten nach der Wirkstoffgenehmigung einen Antrag auf Zulassungsverlängerung stellen.

Veröffentlichung der endgültigen Zulassungsenden

Die endgültigen Termine für die Zulassungsenden von Glyphosat-haltigen Mitteln werden voraussichtlich spätestens im Januar 2024 auf der Webseite des BVL unter der Rubrik „Verlängerungen von Zulassungen“ veröffentlicht. Diese Transparenz ermöglicht es den Betrieben, rechtzeitig die notwendigen Schritte zur Sicherstellung der Marktfähigkeit ihrer Produkte zu unternehmen.

Untersuchung auf Glyphosat und andere Pflanzenschutzmittel

In unseren vernetzten Laboren führen wir regelmäßig Untersuchungen auf Glyphosat und andere Pflanzenschutzmittel durch. Mit modernster Analytik bieten wir schnelle und zuverlässige Ergebnisse, die Ihnen helfen, die Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte zu gewährleisten. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie in allen Fragen rund um die Produktsicherheit zu beraten und zu unterstützen.

Weiterführende Informationen

Für detaillierte Informationen zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassungen und die umfassende Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) besuchen Sie bitte die folgenden Links:

Fazit

Die Verlängerung der Glyphosat-Zulassungen bis Dezember 2024 durch das BVL ist ein wichtiger Schritt, der den Betrieben Zeit gibt, sich an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig bleibt die Sicherheit der Verbraucher durch regelmäßige Untersuchungen und strenge Kontrollen gewährleistet. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle notwendigen Anträge und Prüfungen fristgerecht einreichen, um die Marktfähigkeit ihrer Produkte zu sichern.

Quellen: