Wichtige Beschlüsse der 92. Arbeitstagung des ALTS: Ein Überblick
Die 92. Arbeitstagung des Arbeitskreises Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft (ALTS) brachte bedeutende Entscheidungen und Empfehlungen hervor, die auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht wurden. Die vollständigen Beschlüsse können hier abgerufen werden. Im Folgenden werden die zentralen Themen und Beschlüsse der Tagung detailliert beleuchtet.
Hintergrund und Bedeutung des ALTS
Der ALTS besteht aus Sachverständigen, die auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätig sind. Er dient als Plattform für die Vertreter der amtlichen Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer, um eine einheitliche Auslegung bestimmter lebensmittelrechtlicher Fragen zu gewährleisten. Obwohl die ALTS-Beschlüsse rechtlich nicht bindend sind, haben sie eine hohe praktische Relevanz und können gerichtlich überprüft werden.
Beurteilung von gesundheitsbezogenen Aussagen
Ein zentrales Thema der 92. Arbeitstagung war die Beurteilung von gesundheitsbezogenen Aussagen, die auf zugelassenen Angaben basieren und in Zusammenhang mit anderen Lebensmittelinhaltsstoffen oder dem gesamten Lebensmittel stehen. Hierbei stellte der ALTS fest, dass gesundheitsbezogene Aussagen, die nur für einzelne Nährstoffe wie Vitamine zugelassen sind, nicht auf das Enderzeugnis übertragen werden dürfen, selbst wenn dieses die betreffenden Vitamine enthält. Auch eine Klarstellung durch einen Sternchenhinweis wurde vom ALTS abgelehnt.
Aktualisierung der Empfehlungen zu bedenklichen Keimen
Ein weiterer wichtiger Beschluss betrifft die „Empfehlungen zur Einstufung bedenklicher Keime als gesundheitsschädlich bzw. inakzeptabel kontaminiert“. Die Präambel dieser Empfehlungen wurde aktualisiert, um den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu reflektieren. Die detaillierten Beurteilungsmöglichkeiten für verschiedene Keime können über die Homepage des BVL heruntergeladen werden.
Kennzeichnung zusammengesetzter Lebensmittel
Der ALTS beschäftigte sich ebenfalls mit der Frage, ob im Zutatenverzeichnis eines zusammengesetzten Lebensmittels eine Zutat als „Zubereitung mit Kräutern“ bezeichnet werden kann. Angesichts der Regelungen in Anhang VII Teil E Nr. 1 der LMIV, die vorschreiben, dass zusammengesetzte Zutaten nur mit einer in Rechtsvorschriften festgelegten oder üblichen Bezeichnung angegeben werden dürfen, verneinte der ALTS die Zulässigkeit einer solchen Bezeichnung. Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten bieten laut ALTS keine entsprechende Grundlage für diese Art der Kennzeichnung.
Anpassung der Beurteilungswerte für Allergene
Ein weiterer Beschluss der Tagung betrifft die Anpassung der Beurteilungswerte für Allergene. Der ALTS hat diese Werte erneut überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Diese Beurteilungswerte sind ebenfalls über die Homepage des BVL verfügbar.
Hinweise zu allergieauslösenden Zutaten
Abschließend hat der ALTS verschiedene Hinweise im Zusammenhang mit allergieauslösenden Zutaten überprüft und aktualisiert. Hierzu wurde eine Übersicht mit akzeptierten und nicht akzeptierten Formulierungen herausgegeben. Diese Übersicht bietet eine nicht abschließende Aufzählung von Formulierungen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bestimmter Allergene, die vom ALTS einzeln bewertet wurden.
Fazit
Die Beschlüsse der 92. Arbeitstagung des ALTS bieten wichtige Leitlinien für die Lebensmittelindustrie und tragen zur einheitlichen Auslegung lebensmittelrechtlicher Fragen bei. Lebensmittelunternehmer und Fachleute sollten sich mit diesen Beschlüssen vertraut machen und deren Umsetzung in ihre Prozesse und Kennzeichnungspraxis integrieren.
Quellen
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