Aktuelle Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse – Ein Sachstandsbericht

Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) setzt kontinuierlich seine Arbeit an der Aktualisierung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse fort. In der 73. Sitzung am 26. und 27. März 2024 wurden wesentliche Änderungsvorschläge erörtert, die auf den Ergebnissen einer umfassenden Anhörung der beteiligten Kreise basieren.

Ausgangssituation

Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die durch den Fachausschuss 1 der DLMBK verwaltet werden, dienen der Sicherstellung klarer und einheitlicher Qualitätsstandards. Diese Standards sind essentiell für die Kennzeichnung und den fairen Handel von Fleischprodukten in Deutschland.

Ziele der Sitzung

Die 73. Sitzung konzentrierte sich hauptsächlich auf die Integration der Ergebnisse aus der Anhörung, die nach der 72. Sitzung durchgeführt wurde. Es wurden keine wesentlichen Modifikationen an den zuvor vorgeschlagenen Änderungen zu den Leitsatznummern vorgenommen, jedoch wurden einige spezifische Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen.

Wichtige Änderungsvorschläge im Detail

  1. Geflügelprodukte:

    • Die Bezeichnung „Hähncheninnenfilet“ wurde neu aufgenommen, während das Produkt „Hähnchenbraten“ aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich der Definition gestrichen wurde.
    • Eine Änderung bei „Cordon bleu“ (Leitsatznummer 2.1.3.4) beinhaltete die Entfernung der Bezugnahme auf die erwartete Muskelgruppe.
  2. Produkte aus Hackfleisch:

    • Die Struktur der Leitsatznummer 2.1.5 wurde neu gegliedert, um eine klarere Unterscheidung zwischen verschiedenen Hackfleischarten zu ermöglichen.
    • Die Bezeichnung „Beefsteak Tatar“ wurde in die Überschrift von Leitsatznummer 2.1.5.1.1 aufgenommen.
  3. Geflügelnuggets:

    • Die Formulierung zur Mindestfleischgehaltregelung bei Geflügelnuggets (Leitsatznummer 2.1.6.1) wurde präzisiert, um die Regelungen auf den Zeitpunkt der Herstellung zu beziehen.
  4. Kochschinken:

    • Intensive Diskussionen fanden bezüglich der Bezeichnung „Kochschinken, aus Schinkenteilen zusammengefügt“ statt. Die aktuelle Bezeichnung bleibt aufgrund fehlender Dreiviertel-Mehrheit unverändert bestehen.
  5. Kasseler und Putenschinken:

    • Ein Hinweis auf Produkte aus anderen Tierarten als Schwein wurde in den Leitsatznummern 2.3.3.2 und 2.3.10 aufgenommen.
  6. Rohwürste:

    • Die Möglichkeit des Einsatzes pflanzlicher Fette anstelle von tierischem Fett wurde unter bestimmten Kennzeichnungsvoraussetzungen zugelassen.

Weitere Schritte und Ausblick

Die beschlossenen Änderungen werden dem Plenum der DLMBK in der nächsten Sitzung Ende Juni 2024 vorgelegt. Bei einer positiven Abstimmung erfolgt die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses können die Leitsatzänderungen im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Schlussbemerkung

Die Anpassungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sind ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards und klarer Kennzeichnungen in der Fleischindustrie. Diese regelmäßigen Überarbeitungen gewährleisten, dass die Leitsätze stets den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Marktentwicklungen entsprechen.

Quellen