Für eine dokumentierte Warenprüfung werden Wirkstoffgenehmigung, nationale Produktzulassung und Rückstandshöchstgehalt getrennt erfasst. Die EU-Pesticides-Datenbank bietet Suchmöglichkeiten zu Wirkstoffen und zu RHG je Lebensmittel. Der jeweilige amtliche Rechtsakt bleibt als Nachweis zu dokumentieren.
| Prüffeld | Eintrag im internen Prüfblatt |
|---|---|
| Erzeugnis | genaue Warenbezeichnung und EU-Erzeugniscode |
| Rückstand | Wirkstoff und geltende Rückstandsdefinition, etwa Summenregel |
| RHG | Wert, Einheit, Bestimmungsgrenze, Artikel/Anhang und Datum der Anwendung |
| Übergang | Wortlautbezogene Bedingung und Ausnahmen; belegtes Herstellungs-, Einfuhr- oder Inverkehrbringungsdatum |
| Wirkstoffgenehmigung | aktueller Einzelstatus und zugehöriger Rechtsakt; Laufzeitverlängerung von Erneuerung unterscheiden |
| Produktzulassung | betroffenes Land und konkrete Anwendung; nicht aus EU-Wirkstoffgenehmigung ableiten |
| Weitere Maßnahmen | nationale Schutz-/Importmaßnahmen und kundenspezifische Anforderungen gesondert |
| Nachweis | Quelle, Abrufdatum, Bearbeiter, Prüfer und dokumentierte offene Fragen |
Eine ältere Stoffliste ist ein Rechercheausgangspunkt. Sie ersetzt die aktuelle Einzelprüfung nicht. Ist ein erforderlicher Nachweis offen, wird dieser Punkt im Prüfblatt offen geführt; eine Gesamtfreigabe darf daraus nicht abgeleitet werden.
