Wirkstoffstatus und Rückstands­höchst­gehalte getrennt prüfen

Für eine dokumentierte Warenprüfung werden Wirkstoffgenehmigung, nationale Produktzulassung und Rückstandshöchstgehalt getrennt erfasst. Die EU-Pesticides-Datenbank bietet Suchmöglichkeiten zu Wirkstoffen und zu RHG je Lebensmittel. Der jeweilige amtliche Rechtsakt bleibt als Nachweis zu dokumentieren.

Prüffeld Eintrag im internen Prüfblatt
Erzeugnis genaue Warenbezeichnung und EU-Erzeugniscode
Rückstand Wirkstoff und geltende Rückstandsdefinition, etwa Summenregel
RHG Wert, Einheit, Bestimmungsgrenze, Artikel/Anhang und Datum der Anwendung
Übergang Wortlautbezogene Bedingung und Ausnahmen; belegtes Herstellungs-, Einfuhr- oder Inverkehrbringungsdatum
Wirkstoffgenehmigung aktueller Einzelstatus und zugehöriger Rechtsakt; Laufzeitverlängerung von Erneuerung unterscheiden
Produktzulassung betroffenes Land und konkrete Anwendung; nicht aus EU-Wirkstoffgenehmigung ableiten
Weitere Maßnahmen nationale Schutz-/Importmaßnahmen und kundenspezifische Anforderungen gesondert
Nachweis Quelle, Abrufdatum, Bearbeiter, Prüfer und dokumentierte offene Fragen

Eine ältere Stoffliste ist ein Rechercheausgangspunkt. Sie ersetzt die aktuelle Einzelprüfung nicht. Ist ein erforderlicher Nachweis offen, wird dieser Punkt im Prüfblatt offen geführt; eine Gesamtfreigabe darf daraus nicht abgeleitet werden.

Primärquellen