Wirkstoffstatus und Rückstands­höchst­gehalte getrennt prüfen

Für eine dokumentierte Warenprüfung werden Wirkstoffgenehmigung, nationale Produktzulassung und Rückstandshöchstgehalt getrennt erfasst. Die EU-Pesticides-Datenbank bietet Suchmöglichkeiten zu Wirkstoffen und zu RHG je Lebensmittel. Der jeweilige amtliche Rechtsakt bleibt als Nachweis zu dokumentieren.

PrüffeldEintrag im internen Prüfblatt
Erzeugnisgenaue Warenbezeichnung und EU-Erzeugniscode
RückstandWirkstoff und geltende Rückstandsdefinition, etwa Summenregel
RHGWert, Einheit, Bestimmungsgrenze, Artikel/Anhang und Datum der Anwendung
ÜbergangWortlautbezogene Bedingung und Ausnahmen; belegtes Herstellungs-, Einfuhr- oder Inverkehrbringungsdatum
Wirkstoffgenehmigungaktueller Einzelstatus und zugehöriger Rechtsakt; Laufzeitverlängerung von Erneuerung unterscheiden
Produktzulassungbetroffenes Land und konkrete Anwendung; nicht aus EU-Wirkstoffgenehmigung ableiten
Weitere Maßnahmennationale Schutz-/Importmaßnahmen und kundenspezifische Anforderungen gesondert
NachweisQuelle, Abrufdatum, Bearbeiter, Prüfer und dokumentierte offene Fragen

Eine ältere Stoffliste ist ein Rechercheausgangspunkt. Sie ersetzt die aktuelle Einzelprüfung nicht. Ist ein erforderlicher Nachweis offen, wird dieser Punkt im Prüfblatt offen geführt; eine Gesamtfreigabe darf daraus nicht abgeleitet werden.

Primärquellen