Die Europäische Kommission plant für 2027 insgesamt 144 Audits und acht Fact-Finding-Missionen im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Besonders deutlich wächst die Kontrolle von Drittland- und Importsystemen. Für Unternehmen ist das Programm keine neue Rechtsvorschrift, aber ein belastbarer Hinweis auf die behördlichen Prüfschwerpunkte des kommenden Jahres.
Was ist bestätigt?
Das Arbeitsprogramm wurde am 3. September 2026 veröffentlicht. Von den geplanten Audits betreffen 58 Drittstaaten und deren Voraussetzungen für den Export in die EU. Gegenüber 2025 ist das nach Angaben der Kommission ein Anstieg um 107 Prozent. Zusätzlich sind acht Audits an Grenzkontrollstellen vorgesehen – 60 Prozent mehr als 2025.
Die Auswahl folgt einer risikobasierten Planung. Berücksichtigt werden unter anderem Rechtsanforderungen, frühere Kontrollergebnisse, Handelsvolumen, Warnmeldungen und aktuelle Risiken.
Welche Themen betreffen Deutschland?
Für Deutschland weist das Programm mehrere relevante Themen aus. Dazu gehören Notfallmaßnahmen bei Aviärer Influenza, eine One-Health-Fact-Finding-Mission zu zoonotischer Influenza, der Einsatz antimikrobieller Tierarzneimittel, Futtermittelhygiene sowie Importkontrollen für lebende Tiere und tierische Erzeugnisse.
Für wen ist das relevant?
Die Schwerpunkte betreffen insbesondere Importeure, Broker, Futtermittelunternehmen, Geflügel- und Tierhaltungsbetriebe, Verarbeiter tierischer Erzeugnisse sowie Unternehmen mit komplexen Drittlandlieferketten. Auch Zertifizierungs- und Lieferantenaudits sollten die erkennbaren Behördenprioritäten berücksichtigen.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Importfreigaben, Länder- und Betriebslistungen sowie Gesundheitszeugnisse vollständig und warenbezogen prüfen.
- Abweichungen und Maßnahmen aus früheren Behörden- oder Lieferantenaudits konsequent schließen.
- Futtermittelhygiene und Rückverfolgbarkeit entlang der vorgelagerten Kette erneut bewerten.
- Bei Geflügel- und Eierketten Biosecurity, Notfallplanung und Krisenkommunikation aktualisieren.
- Nachweise zum verantwortungsvollen Einsatz antimikrobieller Tierarzneimittel in Lieferantenbewertungen aufnehmen.
- Grenzkontroll- und Importdaten als Eingangssignal für risikobasierte Prüfpläne nutzen.
Risiken und typische Nachweislücken
Schwachstellen entstehen häufig an Schnittstellen: Ein Land ist gelistet, aber nicht für die konkrete Ware; ein Gesundheitszeugnis ist formal vorhanden, aber inhaltlich veraltet; oder Lieferantenerklärungen decken die tatsächliche Ursprungskette nicht ab. Auch offene Korrekturmaßnahmen aus früheren Prüfungen erhöhen das Risiko bei einer erneuten Kontrolle.
Meine fachliche Einordnung
Das Auditprogramm schafft keine zusätzlichen Pflichten. Es zeigt aber, wo die Kommission ihre Kontrollressourcen bündelt. Für die betriebliche Vorbereitung ist das wertvoll: Unternehmen können ihre internen Audits, Lieferantenbewertungen und Schulungen gezielt an den erwartbaren Prüffeldern ausrichten.
Ich empfehle, die Themen Importkontrolle, Futtermittelhygiene, AMR und Geflügel-Biosecurity nicht getrennt zu behandeln. In vielen Lieferketten greifen sie ineinander und sollten deshalb in einer gemeinsamen Risiko- und Nachweismatrix bewertet werden.

