Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

Mitteilung:

Der Fachausschuss 1 Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission informiert über seine Empfehlungen zur weiteren Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.

Neben einer redaktionellen Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse wurden zu folgenden Themen begriffliche Klarstellungen beschlossen:

·        Fleisch (I.1 erster Absatz und I.1.1 erster Absatz)
·        spezielle Fleischteilstücke (I.1.1 zweiter Absatz)
·        Fleischerzeugnisse (1.2)
·        Kalbsrouladen (II.2.509 zweiter Absatz zweiter Satz)

Sodann gibt es einen weiteren Änderungsvorschlag, der eine Neuerung bringen soll. Diese Neuerung betrifft den Zusätzlich gibt es noch einen Änderungsvorschlag, der den Zerkleinerungsgrad von Corned Beef nach Leitsatzziffer 2.2332.1 neu definiert, dass auch feiner gekörntes Fleisch, welches umgerötet, durch Erhitzen in Behältnissen haltbar gemacht, verwendet werden kann.

Laut Fachausschuss entspräche das auch der gewandelten Verkehrsauffassung.

09. 09.2020

Die Änderungsempfehlungen wurden von dem Fachausschuss am 9. September 2020 beschlossen.

Alle Änderungen können hier eingesehen werden.

Stellungnahme bis 16.03.2021

Die betroffene Wirtschaft hat die Möglichkeit bis zum 16.03.2021 zu den Änderungsempfelungen Stellung zu nehmen.
Im Anschluss daran wird das Plenum der Lebensmittelbuch-Kommission über die endgültige Aufnahme in die Leitsätze entscheiden.

Darüber hinaus übersendet der Fachausschuss noch einige weitere interessante Dokumente. Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sollen dabei im Hinblick auf ihren Aufbau grundsätzlich überarbeitet werden.

Weitere Dokumente

  • Neugliederung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Neufassung, die noch nicht vollständig revidiert ist,
  • Entsprechungstabelle, mit der Zuordnung zu den bisherigen Leitsatzziffern zu der künftigen Gliederung der Leitsätze.

Diese Dokumente wurden der betroffenen Wirtschaft nicht zur Stellungnahme zugesandt.

Basierend auf: cibus Rechtsanwälte, Auf der Brück 46, 51645 Gummersbach