Das Vereinigte Königreich trat offiziell am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus. In der Übergangszeit bis 31. Dezember 2020 gelten im Vereinigten Königreich weiterhin EU-Gesetze. – einschließlich der Gesetze zu Lebensmittelsicherheit, Zusammensetzung, Hygiene und Kennzeichnung –
Bis 2021 müssen beide Parteien ein Handelsabkommen aushandeln, in dem festgelegt wird, wie das Vereinigte Königreich nicht mehr als Mitgliedstaat behandelt wird.
Es wird davon ausgegangen das in Großbritannien eine Reihe von „beibehaltenen EU-Gesetzen“ geschaffen wird. Hierzu zählen die Themen: Lebensmittelrechts, einschließlich Lebensmittelkennzeichnung, allgemeine Lebensmittelsicherheit und -hygiene sowie Regeln für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
Es wird aber damit gerechnet, dass es jedoch einige kurzfristige Änderungen geben, die sich auf die britischen Lebensmittel- und Getränkehersteller auswirken können, insbesondere wenn diese weiterhin in die EU verkaufen wollen.
Kurzfristige Änderungen
Name und Anschrift
Gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung über Lebensmittelinformationen für Verbraucher auf Etiketten muss die obligatorische Angabe des Namens des Lebensmittelunternehmers, der in Verkehrbringer und dessen Adresse auf der Verpackung für den Endverbraucher angegeben werden. Diese Anforderung soll in Zukunft auch auf der Vorverpackung oder den kommerziellen Dokumenten angegeben werden, die Lieferungen für Business-to-Business-Verkäufe begleiten.
Als in Verkehrbringer wird nach der Rechtsvorschrift das Unternehmen verstanden, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird oder von welchem Unternehmen in der EU dieser Artikel importiert wurde.
Derzeit erfüllt jedes in der EU verkaufte Produkt, das mit der britischen Adresse seines Herstellers gekennzeichnet ist, die Anforderung, da das Vereinigte Königreich natürlich immer noch als in der EU befindlich behandelt wird. Daher sei ein solches Unternehmen „in der Union etabliert“.
Am Ende der Übergangszeit müssen jedoch der Name und die Adresse auf der Verpackung – für in Großbritannien hergestellte Produkte oder Markenprodukte – beim Importeur in die EU geändert werden, um diesen EU-Kennzeichnungsgesetzen zu entsprechen.
„Die Standardposition in der EU ab dem 1. Januar 2021 – wenn die Übergangsfrist nicht verlängert wird – besteht darin, dass der britische Hersteller, der Produkte in die EU verkauft, dafür sorgen muss, dass der entsprechende EU-Name und die entsprechende EU-Adresse auf der Verpackung erscheinen. “
UK Hersteller sollten sicherstellen, dass durch die Änderungen an den Namen und die Anschrift des Inverkehrbringers auf der Verpackung der direkte Verbraucher die Möglichkeit erhält, Feedback oder Beschwerden oder sogar Sicherheitsbedenken, die dringende Maßnahmen erforderlich machen, unmittelbar mitteilen zu können.
Verwendung von EU – Logo
Mit dem Ende der Übergangsfrist ist damit zu rechnen, dass die britischen Hersteller die EU-Logos nicht mehr verwenden dürfen. Hierunter fallen das EU-Emblem, EU-Bio-Logo, g.g.A-Logo, g.g.U-Logo etc.
Allerdings könnte hier auch eine Ausnahme im Fall des Bio-Logos geschaffen, wenn die britische Bio-Kontrollstelle von der EU ermächtigt wird, britische Waren für den Export nach Europa als den EU-Bio-Standards entsprechend zu zertifizieren. Alternativ können das Vereinigte Königreich und die EU vereinbaren, die Standards des jeweils anderen anzuerkennen. Dies hängt aber von dem Ergebnissen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen ab.
Herkunftsland Kennzeichnung
In Bezug auf die Kennzeichnung des Herkunftslandes können britische Hersteller, die ihre Lebensmittel und Getränkeprodukte und Zutaten mit einem bestimmten Herkunftsland kennzeichnen, dies auch nach dem Ende des Übergangs tun.
Allerdings muss mit einer Anpassung gerechnet werden, bei Produkten die als „EU-Herkunft“ gekennzeichnet sind, wenn sie ganz oder teilweise aus dem Vereinigten Königreich stammen.
Auch die Lebensmittel- und Getränkehersteller der EU (sowie die im Vereinigten Königreich ansässigen Importeure von Lebensmitteln und Getränken von EU-Herstellern) müssen kurzfristig mit einigen Anpassungen rechnen.
Die britische Regierung nimmt in Bezug auf den Namen und die Anschrift des Inverkehrbringers die der EU-Verordnung entsprechende Position ein. Wenn ein Hersteller ein Lebensmittel in Großbritannien verkaufen will, muss analog zu der EU-Verordnung die Adresse eines britischen Unternehmens oder des Importeurs nach Großbritannien auf der Verpackung angegeben werden, so dass der Verbraucher dieses direkt kontaktieren kann.
Aus Sicht der Behörden ist der Importeur in das Vereinigte Königreich dafür verantwortlich, dass das Etikett und das Produkt den Anforderungen des britischen Lebensmittelgesetzes entsprechen. In den frühen Tagen prognostiziert Smith, dass dies „einfach“ sein wird, da „die Im Falle der beibehaltenen Bestimmungen des EU-Rechts wird davon ausgegangen, dass es keinen wirklichen Unterschied in den Anforderungen geben wird. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass sich das im Laufe der Zeit ändern kann.
EU-Hersteller müssen auch damit rechnen, dass die Kennzeichnung „EU-Herkunft“ nicht mehr verwendet werden darf, wenn ein Produkt oder eine Zutat aus Großbritannien stammt.
Kurzfristig müssen sowohl britische als auch EU-Hersteller möglicherweise Änderungen an ihren Lebensmitteletiketten vornehmen.
GGA-Kennzeichnung
EU-Hersteller müssen langfristig überlegen, wie sich der Brexit auf geschützte geografische Angaben (ggA) auswirkt.
Eine ggA soll regionale Lebensmittel schützen, die eine bestimmte Qualität, einen bestimmten Ruf oder andere Merkmale aufweisen, die diesem Bereich zuzuschreiben sind. Im Allgemeinen haben Produkte mit einem geschützten Namen höhere Verkaufswerte als ihre nicht geschützten Mitbewerber.
Nach dem Ende des Übergangs wird das Vereinigte Königreich ein eigenes System für ggA haben. Während das Übergangsabkommen vorsieht, dass bestehende EU-ggA nach dem Ende des Übergangs in Großbritannien geschützt werden, müssen neue ggA möglicherweise sowohl in Großbritannien als auch in der EU separat registriert werden.
EU-Hersteller müssen in Ihrer Planung die Verwendung des britischen ggA-Logos berücksichtigen. Das ist aber erst möglich, wenn das britische Programm in Betrieb genommen wurde. In dem Handelsabkommen wird festgelegt werden, ob eine separate Anmeldung erforderlich sein wird.
Erst nach Ablauf der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 werden sich wesentliche Änderungen in der EU oder im Vereinigten Königreich bemerkbar machen.
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