Die Lebensmittelüberwachung bekommt neue Regeln

Die Bundesregierung hat vor, neue Regeln für die Überwachung von Lebensmittelbetrieben auf den Weg zu bringen.

Der Verwaltungsvorschrift zufolge, soll es mehr «anlassbezogene Kontrollen» geben und hierfür die die Mindest-Frequenz für Routinekontrollen für bestimmte Bereiche gesenkt werden. Auch wenn diese Anpassung von Foodwatch kritisiert wird, da nach deren Auffassungen die praktizierten Routinekontrollen bei weitem nicht ausreichen.

Wenn der Bundestag dieser Neuregelung verabschiedet hatt, muss nur noch der Bundesrat auch noch zustimmen.

In der Verwaltungsvorschrift heißt es, dass „Die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen werden gegenüber bisher geltenden Grundsätzen in vertretbarem Maß gelockert, damit die freiwerdenden Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt werden können“.

Ziel ist es nicht, die Kontrolldichte grundsätzlich zu verringern, sondern durch ein Focussierung auf „neuralgische Punkte“ eine Optimierung zu erreichen. Es bleibt weiterhin die Möglichkeit, einen Betrieb täglich zu kontrollieren, wenn eine Behörde feststelle, dass vom Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe.

Die Verwaltungsvorschrift gibt den Rahmen vor, der dann von den jeweiligen Lebensmittelkontrollen in den einzelen Bundesländerung und Kreisen in die Praxis umgesetzt wird. Hier wird dann nach den örtlichen Bedingungen in den Behörden und in den Betrieben die Frequenzen für Regelkontrollen festgelegt. In der Begründung heißt es, dass die bisherige Regeln zu Kontrollhäufigkeiten bei Regelkontrollen laut den Rückmeldungen aus den Bundesländern dazu führen, dass „zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen“ zur Verfügung steht. Mit diesem Hinweis sollte eigentlich die Personalkapazitäten an den Bedarf angepsst werden.