BPA-frei reicht nicht: EFSA konkretisiert die Bewertung anderer Bisphenole
Die neue EFSA-Leitlinie betrachtet andere Bisphenole und ihre Derivate. Für Materialwechsel zählen Stoffidentität, Migration und toxikologische Begründung.
Die neue EFSA-Leitlinie betrachtet andere Bisphenole und ihre Derivate. Für Materialwechsel zählen Stoffidentität, Migration und toxikologische Begründung.
Entfettetes Olivenfruchtfleischpulver gilt für die bewertete Herstellung und Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig. Produktidentität, Verfahren und weitere Anforderungen bleiben dennoch zu prüfen.
S-Adenosyl-L-Methionin-Disulfat-Tosylat gilt in Nahrungsergänzungsmitteln nicht als neuartig. Die Entscheidung ist eng begrenzt und ersetzt keine Sicherheits- oder Verkehrsfähigkeitsprüfung.
Die neue BfR-Stellungnahme bewertet die Nitrataufnahme. Sie bewertet ausdrücklich nicht die Umwandlung zu Nitrit. Diese Grenze gehört in die betriebliche Einordnung.
Die Sicherheit von Kosmetikprodukten ist ein zentrales Anliegen für Hersteller, Verbraucher und Regulierungsbehörden. Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist […]
Am 14. März 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/858 verabschiedet, welche die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Verwendung diverser Nanomaterialien in […]
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss für jedes kosmetische Produkt ein umfassender Sicherheitsbericht vorliegen, bevor es auf den Markt gebracht werden […]
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