Neuer Lebensmittelzusatzstoff: Gepufferter Essig erhält E-Nummer E 267

Am 29.09.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2086 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, mit der gepufferter Essig als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird. Diese Verordnung tritt am 19.10.2023 in Kraft und ermöglicht die Nutzung von gepuffertem Essig in verschiedenen Lebensmittelkategorien.

Was ist gepufferter Essig?

Gepufferter Essig, der nun die E-Nummer „E 267“ trägt, ist ein speziell behandelter Essig, der seine Säurestärke kontrolliert und stabilisiert, um bestimmte Lebensmitteleigenschaften zu verbessern. Synonyme Bezeichnungen sind für diesen Lebensmittelzusatzstoff nicht vorgesehen, sodass er ausschließlich als „gepufferter Essig“ bekannt ist.

Zulassung und Anwendungsbereiche

Gepufferter Essig wird in Anhang II Teil C Gruppe I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen. Diese Gruppenzulassung ermöglicht die Verwendung des Zusatzstoffs in zahlreichen Lebensmittelkategorien in der Menge „quantum satis“, was bedeutet, dass er in der erforderlichen Menge verwendet werden darf, um die gewünschte technologische Wirkung zu erzielen, ohne eine spezifische Höchstmenge festzulegen.

Hier sind einige der Lebensmittelkategorien, in denen gepufferter Essig nun verwendet werden darf:

  • Nicht wärmebehandelte sowie wärmebehandelte Fleischerzeugnisse
  • Verarbeitete Fischereiprodukte

Zusätzlich gibt es Einzelzulassungen für bestimmte Lebensmittelkategorien, ebenfalls in der Menge „quantum satis“. Diese Kategorien umfassen:

  • 01.7.1: Ungereifter Käse, ausgenommen Produkte der Kategorie 16 (ausschließlich für Mozzarella)
  • 01.7.4: Molkenkäse
  • 04.2.3: Obst- und Gemüsekonserven
  • 06.4.1: Frische Teigwaren
  • 06.4.3: Frische vorgekochte Teigwaren
  • 06.4.4: Kartoffelgnocchi (ausschließlich frische gekühlte Kartoffelgnocchi)
  • 07.1.1: Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt
  • 07.1.2: Pain courant français; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerek
  • 08.2: Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (ausschließlich abgepackte Zubereitungen aus frischem Hackfleisch sowie Fleischzubereitungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz zugegeben wurden)

Bedeutung und Nutzen von gepuffertem Essig

Die Zulassung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff bietet zahlreiche Vorteile für die Lebensmittelindustrie. Durch die Stabilisierung der Säurestärke kann gepufferter Essig dazu beitragen, die Haltbarkeit und Sicherheit von Lebensmitteln zu verbessern, ohne den Geschmack oder die Textur zu beeinträchtigen. Dies ist besonders wichtig in Kategorien wie Fleisch- und Fischereiprodukten, wo die Kontrolle der Säure entscheidend für die Verhinderung von mikrobieller Kontamination ist.

Fazit

Die Einführung von gepuffertem Essig als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff E 267 markiert einen wichtigen Schritt für die Lebensmittelindustrie. Die breite Anwendbarkeit in verschiedenen Lebensmittelkategorien ermöglicht es Herstellern, die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte weiter zu verbessern. Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/2086 wird der Einsatz dieses Zusatzstoffs nun offiziell reguliert und bietet somit eine neue Möglichkeit für innovative Lebensmittelherstellung.

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