Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ hat den Sachstandsbericht mit Stand vom 15.12.2023 auf seiner Homepage veröffentlicht. Dieser Bericht bietet regelmäßige Updates über den aktuellen Stand der Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Die derzeitig gültige Fassung des Sachstandsberichts kann hier abgerufen werden.
Hintergrund der Überarbeitung
Wie bereits am 17.10.2023 berichtet, fokussiert sich der Fachausschuss derzeit vor allem auf die Anpassung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen. Dies beinhaltet umfangreiche Änderungen und Ergänzungen in den bestehenden Leitsätzen.
Wichtige Änderungen im Detail
Neugliederung der Leitsatznummer 2.1.5:
- Die Leitsatznummer 2.1.5 für Produkte aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch wird neu strukturiert. Dabei werden die Unterkategorien 2.1.5.1 (Hackfleisch) und 2.1.5.2 (Produkte aus Hackfleisch) getrennt. Neue Aufnahmen umfassen Geflügelhackfleisch, Geflügelgehacktes, Hähnchenhackfleisch und Putenhackfleisch.
Ergänzung der Leitsatznummer zu „Hamburger“:
- Diese soll um „Burgerpatties“ ergänzt werden. Bei der Zusammensetzung von Burgerpatties aus Geflügelfleisch besteht noch Diskussionsbedarf, weshalb hier noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.
Ergänzungen bei Geflügelfleischerzeugnissen:
- Die Leitsatzziffern 2.3.2 (Kasseler) und 2.3.10 (Putenschinken) sollen um diverse Produkte wie Putenkasseler, Hähnchenkasseler, Kasselerschenkel, Putenkasselerbrust, Kasselerhähnchen sowie Hähnchen(koch)schinken und Puten(koch)schinken aus der Keule ergänzt werden.
Pflanzliche Fette in Rohwürsten:
- Bei schnittfesten und streichfähigen Rohwürsten soll die Möglichkeit geschaffen werden, pflanzliche Fette anstelle von Fettgewebe zu verwenden. Dies schließt auch Geflügelsalami mit Pflanzenfett ein.
Korrektur bei Leitsatznummer 2.1.3.3 (Kotelett):
- Eine fehlerhafte Veränderung im Rahmen der Überarbeitung soll rückgängig gemacht werden.
Deklaratorische Ergänzung:
- Die Nordhessische Ahle Wurscht soll als geschützte geografische Angabe aufgenommen werden.
Diskussion um Kochschinken:
- Der Vorschlag, den letzten Absatz der Leitsatznummer 2.3.2 zu streichen, fand keine Mehrheit. Stattdessen soll die Bezeichnung „aus Schinkenteilen zusammengefügt“ zu „Kochschinken aus Schinkenteilen“ geändert werden.
Weiterer Abstimmungsbedarf
- Fleischsalatgrundlage (2.4.2.2.5) und Corned Meat (2.4.3.5.2): Hier besteht weiterer Abstimmungsbedarf.
- Umarbeitung und Wiederverarbeitung von Fleischerzeugnissen: Ein Antrag zur Verwendung von Rework in Brühwürstchen erreichte nicht die notwendige Mehrheit.
Nächste Schritte
Die beschlossenen Änderungen werden nun ins Anhörungsverfahren gegeben und können hier abgerufen werden. Unternehmen sollten prüfen, welche Auswirkungen die beabsichtigten Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse auf ihre Produkte haben, um gegebenenfalls im anstehenden Anhörungsverfahren Stellungnahmen einreichen zu können. Das Änderungsverfahren endet am 22.02.2024.
Fazit
Die umfangreichen Änderungen und Ergänzungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse unterstreichen die dynamische Entwicklung und Anpassung an aktuelle Markt- und Verbraucherverhältnisse. Unternehmen sind angehalten, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich aktiv am Anhörungsverfahren zu beteiligen, um ihre Interessen zu wahren und die Qualität ihrer Produkte sicherzustellen.