SAMe in Nahrungsergänzungsmitteln: Novel-Food-Status korrigiert

Laborprüfung einer SAMe-Zutat für Nahrungsergänzungsmittel

Die Novel-Food-Einstufung von S-Adenosyl-L-Methionin-Disulfat-Tosylat wurde korrigiert. Die Verbindung gilt seit dem 14. Oktober 2026 in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig. Für die Praxis ist dabei entscheidend, die Reichweite dieser Entscheidung nicht weiter auszulegen, als sie tatsächlich trägt.

Was bestätigt ist

Im Mai 2026 war S-Adenosyl-L-Methionin-Disulfat-Tosylat zunächst als neuartiges Lebensmittel eingestuft worden. Im weiteren Konsultationsverfahren nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2015/2283 wurden zusätzliche Unterlagen zur Identität und historischen Verwendung vorgelegt. Italien hatte bereits 2016 bestätigt, dass diese stabilisierte Salzform eine gebräuchliche Quelle von S-Adenosyl-L-Methionin in Nahrungsergänzungsmitteln war. Nach der Beratung der Mitgliedstaaten am 17. September 2026 hat Litauen die ursprüngliche Bewertung neu gefasst.

Das amtliche Ergebnis vom 14. Oktober 2026 lautet deshalb: S-Adenosyl-L-Methionin-Disulfat-Tosylat ist bei der Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig.

Die Entscheidung ist eng begrenzt

Die Statusfeststellung betrifft die konkret bezeichnete Salzform und ihre Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Sie wird nicht automatisch auf andere Salze von S-Adenosyl-L-Methionin oder auf andere Lebensmittelkategorien übertragen.

Ebenso wichtig: „Nicht neuartig“ ist keine Sicherheitsbewertung und keine umfassende Bestätigung der Verkehrsfähigkeit. Weitere Anforderungen – beispielsweise an Reinheit, Spezifikation, Dosierung, Kennzeichnung, zulässige Verwendungsbedingungen und nationale Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel – bleiben unabhängig davon zu prüfen.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Stimmt die chemische Identität der eingesetzten Zutat exakt mit der bewerteten Disulfat-Tosylat-Salzform überein?
  • Ist die Verwendung auf Nahrungsergänzungsmittel begrenzt?
  • Sind Herstellungsverfahren, Spezifikation und Analysenzertifikate ausreichend dokumentiert?
  • Wurde in bestehenden Bewertungen möglicherweise noch die frühere Einstufung vom Mai 2026 verwendet?
  • Welche weiteren lebensmittelrechtlichen und nationalen Anforderungen sind für das konkrete Produkt maßgeblich?

Meine fachliche Einordnung

Der Vorgang zeigt, weshalb Novel-Food-Bewertungen nicht allein über Stoffnamen geführt werden sollten. Entscheidend sind Identität, Herstellungsverfahren, Verwendungszweck und die belastbare Dokumentation einer Verwendung vor dem 15. Mai 1997. Schon kleine Abweichungen bei Salzform oder Einsatzbereich können zu einer anderen Beurteilung führen.

Für laufende SAMe-Projekte sollte die Dokumentation kurzfristig aktualisiert werden. Eine pauschale Übertragung der neuen Einstufung auf andere SAMe-Verbindungen wäre dagegen nicht belastbar.

Primärquelle

Europäische Kommission: Konsultationsergebnis zum Novel-Food-Status von S-Adenosyl-L-Methionin-Disulfat-Tosylat, 14. Oktober 2026